Schule, Musikunterricht und Inklusion. Eine Skizze

Vorbemerkung

Ein Überblicksartikel. Im Prinzip pro Inklusion. Ohne Euphorie und mit einer gewissen Nachdenklichkeit. Welche Schule wollen wir für welche Gesellschaft? Können wir uns leisten, 10 % eines Jahrgangs ohne Abschluss aus dem Schulleben zu entlassen? Welches gesellschaftliche Negativ-Potential baut sich da auf? Brauchen wir nicht eine Schule, die allen Schülerinnen und Schülern das Gefühl gibt, gebraucht zu werden? Es wert zu sein, dass man ihnen was beibringt? Eine Schule, die Neugier und Fragestellen, die eine Auseinandersetzung mit dem Pro und Contra einer Sache absolut unterstützt? Nun ja, eine Demokratie braucht eine solche Schule. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

1. Schule und Inklusion

Wer liest schon ganze Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention, noch dazu, wenn sie so lang sind wie Artikel 24? Nun, damit Sie wenigstens die Gelegenheit haben, hier doch der ganze Text. Er ist ein schöner Entwurf eines sehr menschenwürdigen und optimistischen Schulsystems, das auf eine kluge, gerechte und empathische Gesellschaft vorbereitet. Er richtet den Blick nicht nur auf die Schule, sondern auch auf lebenslanges Lernen, nicht nur auf die Lernenden, sondern auch auf Ausbildung derer, die Wissen und Sozialkompetenz vermitteln.

Bei genauerem Hinsehen fällt bereits in Abschnitt 1 der Gebrauch des Begriffes integrativ auf. Natürlich ist inklusiv gemeint – wie in der englischen Version. Hinter dem Gebrauch von „integrativ“ in dieser „offiziellen“ deutschen Übersetzung verbirgt sich ein bildungspolitischer Übersetzungskrimi, den Hans Wocken in einem eindrucksvollen Aufsatz dokumentiert hat. Nur kurz: Mit dem Gebrauch des Begriffes integrativ statt inklusiv versuchte eine Verhinderungslobby den Anspruch auf grundsätzliche gemeinsame Beschulung aller Kinder zu unterlaufen. Mit folgendem Argument: Integration findet schon statt, wir müssen nichts ändern (Wocken 2012). Das Ganze ist ein Lehrstück in Bildungspolitik. Man kann nur lernen.

Aber lesen Sie zunächst selbst:

1.1 Artikel 24 der UN-BRK

Artikel 24 Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

  1. a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
  2. b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
  3. c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

  1. a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
  2. b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
  3. c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
  4. d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
  5. e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem

  1. a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
  2. b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
  3. c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.

(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

Wenn schon die Übersetzung der UN-BRK aus dem Englischen ein bildungspolitischer Krimi war, so ist es die Umsetzung erst recht. Die Diskussionen um gemeinsames Lernen in der einen Schule werden seit Jahrzehnten mit allen Bandagen geführt. Der heftigste Vorwurf an die Adresse der Befürworter eines inklusiven Bildungssystems ist der der Einheitsschule: Hier wird das Konzept vom grundsätzlichen Gemeinsamen Lernen mit dem Argument der Fürsorge für die „Behinderten“ abgelehnt (vgl. Position des Deutschen Philologenverbands zum Thema „Inklusion“ 2010). Tatsächlich ist nicht das Gemeinsame Lernen das Problem, sondern das Festhalten am dreigliedrigen System. Die Folge eines inklusiven Bildungssystems könnte nämlich durchaus ein Umdenkens bezüglich dieser Dreigliedrigkeit sein  – ein Umdenken, das für die traditionelle Bildungspolitik in Deutschland nicht in Frage kommt (vgl. Wocken 2013).

1.2 Zur Entwicklung der inklusiven Schule in der Bundesrepublik

Die Kulturhoheit der Bundesländer erlaubt keine gesamtdeutschen vereinheitlichten Schulgesetze. Jedes Bundesland kann entscheiden, wie und in welchem Tempo der Auftrag der UN-BRK umgesetzt wird. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Umsetzungs-Versionen.

Gemeinsam ist allen Bundesländern allerdings das Elternrecht auf Wahlfreiheit des     Schultyps. Die Förderschule bleibt als Angebot erhalten – was zur regelmäßigen Kritik der Bundesrepublik durch den UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf führt, vor dem die Berichte der Staaten zur Umsetzung der UN-BRK vorgelegt werden müssen.

Wie hat sich also das inklusive Bildungssystem in den letzten Jahrzehnten entwickelt? Tatsächlich ist es so, dass mit Ausnahme einiger Bundesländer bzw. Stadtstaaten die Zahl der Kinder an Förderschulen zunimmt (vgl. Klemm 2021)

Zur allgemeinen Information Zahlen aus dem Bericht der Kulturministerkonferenz von 2026:

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland gut 623.300 Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung unterrichtet. Davon entfielen rund 240.800 (38,6 %) auf den Förderschwerpunkt Lernen und etwa 382.600 (61,4 %) auf sonstige Förderschwerpunkte (einschließlich Schulen für Kranke). Neben dem Schwerpunkt Lernen waren geistige Entwicklung, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung die am stärksten vertretenen Förderschwerpunkte, wobei für den letztgenannten Schwerpunkt seit 2015 ein Anstieg von 30,4 % der Schüler/-innen bzw. eine Erhöhung des Anteils von 16,6 % auf 17,9 % an allen Schüler/-innen mit sonderpädagogischer Förderung festzustellen ist… (Statistische Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz 249, S. VIII)

Insgesamt gibt es schon einen leichten Anstieg der Inklusions-Zahlen, aber eben auch einen Anstieg der Kinder mit Förderbedarf.

Abgesehen davon, dass die erhebliche Zunahme des Förderbedarfs schon mehr als eine Überlegung wert ist, kann man auch fragen, wie etwa das Thema des größten Förderschwerpunkts Lernen in anderen Ländern gehandhabt wird. Ein Blick in das aktuelle Buch von Alexander Brand „Die Bildungsweltmeister“ lässt vielleicht doch staunen: In Finnland gibt es keine Sonderschulen für Kinder mit Lernbehinderung mehr, die Lernprobleme werden innerhalb des Regelschulbetriebs in einem nach Bedarf dreistufigen Fördersystem von Lehrkräften mit sonderpädagogischer Ausbildung und weiterem pädagogischen Personal angegangen. (vgl. Brand 2016, S. 25 ff). Nur so in Klammern: Es geht offenbar auch anders. Obwohl die Finnen bis zur 9. Klasse gemeinsam lernen (= Aufhebung der Dreigliedrigkeit bis einschließlich Klasse 9!!!!!), sind sie in allen drei klassischen PISA-Testbereichen bis heute besser als Deutschland – wenn auch die absoluten Leistungswerte hier wie da insgesamt sinken.

Was inklusive Bildung, was ein inklusives Bildungssystem meint, fasst Hans Wocken kurz und gut zusammen. Dem schließe ich mich vorbehaltlos an:

Inklusive Bildung meint

(1) eine vielfältige Bildung,

(2) die alle Kinder mit und ohne Behinderung einbezieht,

(3) in gemeinsamen Lernsituationen angeeignet

(4) und von einem multiprofessionellen Team initiiert und unterstützt wird.

In abgekürzter Form ließe sich auch formulieren:

Inklusive Bildung meint eine vielfältige Bildung aller Kinder durch gemeinsame Lernsituationen und mit einem multiprofessionellen Team. (Wocken 2013, 5)

Zur Erläuterung: Vielfältige Bildung erweitert unbedingt das Curriculum der Regelschule.

Alle Kinder heißt: Keine definitorische Ausgrenzung welcher Heterogenitätsdimension auch immer, die gemeinsame Lernsituation „bedeutet aber weder die Verpflichtung zu einer permanenten und ausschließlichen Arbeit im ganzen Kollektiv noch eine unverhältnismäßige Parzellierung der gesamten Lerngruppe in individualisierende, isolierende Einzelsituationen. Ein schwieriges und strittiges Definitionsmerkmal inklusiver Bildung!“

Und das multiprofessionelle Team? „Die Gestaltung eines differenzierenden Unterrichts, einer Vielfalt von gemeinsamen Lernsituationen ist eine anspruchsvolle pädagogische Herausfor-derung, der ein einziger Lehrer bzw. eine einzige Lehrerin grundsätzlich nicht in zufriedenstellender und zumutbarer Weise sowie über die gesamte Unterrichtszeit nachkommen kann. Die Vermittlung einer inklusiven Bildung für eine heterogene, inklusive Lerngruppe erfordert unabweisbar die verlässliche Präsenz und vielfältige Kompetenz eines multiprofessionellen Teams von Pädagogen einschließlich einer auskömmlichen Ressourcenausstattung.“(Wocken 2013, 4 ff)

Was man in jedem Fall zugeben muss: Inklusion ist nicht immer einfach. Inklusion will gelernt sein. In jedem Fall ist es eine Praxis voller Abenteuer. Die inklusive Schule konnte man auch nie aus dem Boden stampfen. Einfach Förderschulen auflösen, die Kinder in andere Schulen schicken, in denen weder die Klassen noch die Lehrkräfte vorbereitet und ausgebildet sind – das bringt nur alle zur Verzweiflung. (Ich kenne ein Beispiel aus Witten.) Stufenweise, Schritt für Schritt Kooperationen aufbauen, die Kollegien fortbilden, die Eltern informieren, neue Lernformen entwickeln – so kann es dann schon gehen.

Wie es geht, zeigen manche Schulen. Einige bekommen dann den Deutschen Schulpreis. Ich kann nur dringend empfehlen, sich die Portraits möglichst vieler dieser Schulen anzusehen. Tatsächlich bekommen Sie erst einmal gute Laune, bevor Sie dann über potentielle Schwierigkeiten nachdenken und in den Ja-Aber-Modus gehen (Deutscher Schulpreis Preisträger)

Die Otfried-Preußler-Grundschule in Hannover war Hauptpreisträger 2020 – eine Schule mit 16% Kindern mit Behinderung. Einfach mal in Konzept und Film reinschauen: https://www.deutscher-schulpreis.de/preistraeger/otfried-preussler-schule/portraet

Die Mosaikschule Marburg, Preisträger 2021 ist eine Förderschule mit drei Förderschwerpunkten Geistige Beeinträchtigung, diagnostizierter Lernschwierigkeit oder körperlicher Behinderung. https://www.deutscher-schulpreis.de/preistraeger/mosaikschule-marburg

Die Siebengebirgsschule in Bonn, Hauptpreisträger 2024, ist eine Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. https://www.deutscher-schulpreis.de/preistraeger/siebengebirgsschule

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Es gibt jedenfalls viele gute Beispiele, in Deutschland und anderswo…

2. Schule und Musikunterricht

Wieviele Stunden Musikunterricht sind für ein Kind im Laufe des Schullebens von Klasse 1 bis Klasse 9 oder 10 vorgesehen?

2.1 Zur Situation des Musikunterrichts

In der Datenbank des miz, des Musikinformationszentrums des Deutschen Musikrates, finden Sie die Stundentafeln der Bundesländer für die Schulen. Aus ihnen geht hervor, dass für jedes Kind, je nach Bundesland, über die ersten 9 Schuljahre Musikunterricht im Umfang zwischen 400 bis 600 Stunden vorgesehen ist. Vorausgesetzt, der Unterricht wird erteilt. In den Grundschulen fällt derzeit bundesweit bis 73% des Musikunterrichts aus. Eine Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung in Verbindung mit dem Deutschen Musikrat stellt 2020 fest, dass für die nächsten Jahre mit einem Lehrermangel von 23 000 Musiklehrerinnen und Musiklehrern an den Grundschulen zu rechnen ist. Eine interaktive Karte zeigt die Situation für jedes Bundesland (Bertelsmann-Stiftung 2020).

Ganz allgemein wird der Mangel an Musiklehrerinnen und Musiklehrern in allen Schulformen beklagt. Über die Ursachen dieses Mangels wird vom Bundesverband Musikunterricht e.V. BMU und vom Deutschen Musikrat diskutiert, über die seit Jahren abnehmende Zahl der Lehramtsstudierenden mit Fach Musik ebenfalls. Gleichzeitig steht der Musikunterricht in vergleichsweise gutem Ansehen, wie die aktuelle Untersuchung „Musikunterricht in der Schule“ vom Frühjahr 2026 zeigt, die vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführt und vom Deutschen Musikrat herausgegeben wurde (Deutscher Musikrat 2026).

2.2 Inklusiver Musikunterricht

Aus Paderborn kommt eine Untersuchung von 2017/2018 zum inklusiven Musikunterricht, die von den Antworten von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten gespeist wird: I_MAP . Inklusiver Musikunterricht. Auswirkungen und Perspektiven. Eine bundesweite Online-Befragung in Kooperation mit dem Bundesverband Musikunterricht (BMU). Eine wichtige Umfrage, die m.E. sehr deutlich die entscheidenden Problemfelder aufzeigt.

Wenn Sie`s genauer wissen wollen, müssten Sie den ganzen Bericht lesen, er ist nur 9 Seiten lang, zeigt alle wesentlichen Probleme auf – und er ist sehr gut zu lesen.

1052 Musiklehrerinnen und Musiklehrer aller Schularten wurden befragt, die meisten Antworten kamen aus Grundschule und Gymnasium. Ein paar Aspekte:

  • Viele (fast 60 %) halten inklusiven Musik grundsätzlich für sinnvoll
  • Viele (fast 60 % ) fühlen sich von den Ansprüchen der Inklusion überfordert
  • Viele (über 60 %) geben inklusiven Unterricht nicht freiwillig
  • Viele (über 60 %) fühlen sich unzureichend vorbereitet und ausgebildet
  • An Ausbildungsangeboten wird gewünscht: Methoden des Musikunterrichts (89,6%), Umgang mit Unterrichtsstörungen (85,7%) und Binnendifferenzierung im Musikunterricht (84,4%).
  • In der Praxis bewährte Inhalte: Singen/Gesang (89,93%), Percussioninstrumente (86,94%), Body Percussion (84,51%), Orffinstrumente (83,58%), Boomwhackers (73,88%).

Die gesamte Untersuchung gibt ein gutes Bild dessen ab, was von Seiten der Ausbildung an Hochschulen und im Weiterbildungsangebot gebraucht wird. Deshalb erneut die Empfehlung: Die ganze Untersuchung lesen!

2.3 Musikunterricht an Förderschulen

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2021 eine eigene Untersuchung zur Situation des Musikunterrichts in NRW veröffentlicht, die sich auf alle Schularten bezieht. Sie besagt, dass an Gymnasien das Soll der Stundentafeln im Wesentlichen erfüllt wird. Ganz anders sieht es bei den Förderschulen aus: „Deutlich unterdurchschnittlich ist die Unterrichtsversorgung im Fach Musik an den Förderschulen Lernen, emotionale-soziale Entwicklung, der Kombination aus beiden Förderschwerpunkten (einschließlich der Kombination zusätzlich mit Sprache) und Hören und Kommunikation, die etwa die Hälfte der Förderschülerinnen und –schüler besuchen“.  (Weishaupt 2021, S.5). Ein Schelm, wer Böses denkt. Dabei wird auch die Schulpolitik nicht müde, die positiven Funktionen der Musik für die Entwicklung der Persönlichkeit zu betonen. Und diejenigen, die Musik an Förderschulen unterrichten, werden nicht müde zu berichten, wie schön und wichtig gerade dieser Unterricht ist.

Soviele verschenkte Chancen!!!

3. Fachpolitik, Positionen und Praxis

Das Fach reagiert in Fachpolitik, mit Positionen und mit Praxis. Der Dachverband der deutschen Musikkultur, der Deutsche Musikrat äußert sich 2023 zu Inklusion. Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutsche Musikrates: „Die Vielfalt der Menschen als Reichtum feiern, Inklusion statt Exklusion fördern – und mit der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am sozialen und kulturellen Leben Demokratie immer wieder aufs Neue verwirklichen: Dies ist Vision, Herausforderung und Ziel des Deutschen Musikrates wie unserer ganzen Gesellschaft. Denn jede und jeder ist mit ihrer oder seiner Lebenssituation eine Bereicherung für das Musikleben und soll durch die Musik bereichert werden können.“ (Deutscher Musikrat 2023)  

Der Bundesverband Musikunterricht BMU veröffentlicht 2019 ein Positionspapier, das 2024 eine Neuauflage erfährt. Das aktuelle Papier zeigt eine Öffnung für die Vielfalt der Kinder und der Musikkulturen und bezieht sich mit den Begriffen Heterogenität und Diversität offenbar auf unterschiedliche Lernkompetenzen und auf unterschiedliche musikalische Herkunftskulturen:

Folgerungen für den inklusiven Musikunterricht

In einem inklusiv orientierten Schulsystem tritt der BMU ein für eine systemische Offenheit, die der Heterogenität und Diversität der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Gerade Musikunterricht kann im Hinblick auf übergreifende Kooperationen, Projektarbeiten sowie im binnendifferenzierten Arbeiten am gemeinsamen Gegenstand wegweisend sein. Alle Lernenden können so im kulturell vielfältig angelegten musikalischen und musikbezogenen Lernen ihre Unterrichtsziele ungeachtet ihres sozioökonomischen und -kulturellen Hintergrundes erreichen. Partizipation am schulischen und außerschulischen Musikleben wird gefördert.(BMU 2024)

Manche Hochschulen und Ausbildungsstätten der Lehrerbildung reagieren mit ihren Angeboten für das Unterrichtsfach Musik aktiv auf die Situation und richten Lehrstühle mit einem Schwerpunkt Inklusion ein, andere sind zögerlicher. Dazu mehr auf der Seite Ausbildungen von Pädagoginnen und Pädagogen dieser Homepage.

Die Literatur zu Musikunterricht und Inklusion nimmt langsam zu – von Hochschulseite und von Seiten der Praxis. Grundlagen, Themen- und Handlungsfelder ist der Untertitel von „Musikunterricht und Inklusion“, 2022 erschienen (Klingmann, Schilling-Sandvoß 2022). Das Werk verknüpft die Ebenen der Hochschullehre – der Herausgeber lehrt an der Universität Paderborn und die Herausgeberin an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst, Frankfurt  – mit Praxisideen, es ist ein gutes Portrait der gegenwärtigen Denk- und Praxislandschaft. Die beiden Praxisbände Musikunterricht inklusiv (Laufer, Vogel 2022) und Musik erleben, Vielfalt gestalten, Inklusion ermöglichen (Lutz 2020) sind ebenfalls ein guter Überblick dessen, was in der deutschen Musikpädagogik derzeit aktuell ist.

Ich selbst mache 2019 einen Vorschlag für eine Musikdidaktik, die die Ideen der interkulturellen und der inklusiven Musikerziehung zusammenführt. Mehr dazu auf der Seite Drei mal Fünf: Eine Musikdidaktik auf dieser Homepage.

4. Literatur

Anders, Florentine (2025) Inklusion in der Schule – wie die Umsetzung in Deutschland gelingt. In: Deutsches Schulportal der Robert Bosch Stiftung https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/inklusion-in-der-schule-wie-gelingt-die-umsetzung/ Zuletzt 18.08.2026

Bertelsmann-Stiftung 2020 https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2020/maerz/an-deutschen-grundschulen-fehlen-23000-ausgebildete-musiklehrer-tendenz-steigend Zuletzt 18.08.2026

BMU Bundesverband Musikunterricht (2024 Inklusion. BMU-Position zur Inklusion im Musikunterricht.  https://www.bmu-musik.de/ueber-uns/positionen/positionspapier-zur-inklusion-2024/ Zuletzt 18.08.2026

Deutscher Musikrat (2023) Den Reichtum der Vielfalt feiern, Inklusion fördern… Pressemitteilung 01.12.2023

Deutscher Musikrat (2026) Musikunterricht in der Schule. Eine Repräsentativbefragung der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahre file:///C:/Users/Merkt/Downloads/2026_06_miz_Musikmonitor_Musikuntericht_in_der_Schule.pdf.pdf Zuletzt 18.08.2026

Deutscher Schulpreis. Preisträger https://www.deutscher-schulpreis.de/preistraeger Zuletzt 18.08.2026

I_Map. Inklusiver Musikunterricht.Auswirkungen und Perspektiven. Eine bundesweite Online-Befragung in Kooperation mit dem Bundesverband Musikunterricht (BMU) (2017/2018) https://kw.uni-paderborn.de/fileadmin-kw/fakultaet/Institute/musik/images/AG_Klingmann/AIM/I_MAP-Kompakt_Klingmann_Endfassung.pdf Zuletzt 18.08.2026

Klemm, Klaus (2021) Inklusion in Deutschlands Schulen: Eine bildungsstatistische Momentaufnahme 2020/2021. Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/ausbau-von-gemeinsamem-unterricht-kommt-nicht-voran Zuletzt 18.08.2026

Klingmann, Heinrich, Katharina Schilling-Sandvoß (Hrsg.) (2022) Musikunterricht und Inklusion. Grundlagen, Themen- und Handlungsfelder, Esslingen: Helbling

Laufer, Daniela, Corinna Vogel (2022) Musikunterricht inklusiv. Grundlagen und Praxisideen für die Klassen 1-6. Innsbruck u.a.: Helbling

Lutz, Julia (2020) Musik erleben, Vielfalt gestalten, Inklusion ermöglichen. Anregungen für den Musikunterricht und den Grundschulalltag. Hannover: Klett/Kallmeyer, Friedrich-Verlag

miz Deutschs Musikinformationszentrum Deutscher Musikrat (2023) Inklusion im Musikleben.Musikrezeption und musikalische Praxis von Menschen mit Behinderung. Reihe Im Fokus. November 2023 https://miz.org/de/fokus/inklusion-im-musikleben Zuletzt 18.08.2026

Position des Deutschen Philologenverbands zum Thema „Inklusion“ https://www.dphv.de/wp-content/uploads/2020/08/2010-Positionspapier_Inklusion_Bildungspoltische-Forderungen.pdf  Zuletzt 18.08.2026

Statistische Veröffentlichungen der Kulturministerkonferenz. Dokumentation Nr. 249 – Juni 2026 Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2015 bis 2024 https://www.kmk.org/downloads-dokumente/statistik/schulstatistik/sonderpaedagogische-foerderung-an-schulen.html Zuletzt 18.08.2026

Stundentafeln der Bundesländer für die Grundschulen https://miz.org/de/statistiken/stundentafeln-musik-an-grundschulen Zuletzt 18.08.2026

Weishaupt, Horst: Unterricht in Musik in der Sekundarstufe I und den Förderschulen in NRW – In: Schulverwaltung : Zeitschrift für Schulentwicklung und Schulmanagement. Nordrhein-Westfalen 32 (2021) 2, S. 44-47 – https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=24316 Zuletzt 18.08.2026

Wocken, Hans (2012) Über die Entkernung der Behindertenrechtskonvention Ein deutsches Trauerspiel in 14 Akten, mit einem Vorspiel und einem Abgesang. In: Zeitschrift für inklusion -online Ausgabe 4 – 2011 Veröffentlicht am 29.01.2012 https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/80 Zuletzt 18.08.2026

Wocken, Hans (2013) Inklusive Bildung. Annäherungen an den Begriff der Inklusion und Forderungen an die Inklusionsforschung  https://www.hans-wocken.de/  (Zum Artikel auf der Homepage weiterklicken!)

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